CETA-Freihandel: „Kulturbereich nicht betroffen“
Nachdem das Europaparlament dem Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) zugestimmt hat, können nun ab April 2017 einzelne Teile des Abkommens in der Praxis angewandt werden. Endgültig in Kraft tritt es aber erst nach Ratifizierung durch alle Parlamente der EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat noch grünes Licht geben, und möglicherweise steht dann noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit aus. Das kann aber noch Jahre dauern. Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat weist darauf hin, dass deswegen „CETA in Politikfeldern, die nicht im Kompetenzbereich der EU liegen“, derzeit nicht vorläufig angewandt werden“ dürfe. „Der Kulturbereich ist, so hoffen wir, also derzeit nicht betroffen!“