BVDG informiert: ab 2025 nur noch elektronische Rechnungen erforderlich

17. Oktober 2024 · Galerien & Auktionshäuser

Der BVDG-Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V. weist daraufhin, dass in Deutschland ab dem 01. Januar 2025 alle inländischen Unternehmen „in der Lage sein“ müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren.

„Da auch Künstlerinnen und Künstler als Einzelunternehmen Rechnungen generieren (oder Sie als Galerie die Abrechnung komplett erstellen) ist dies ein relevantes Thema für alle Galerien“, heißt es in der Mitteilung. Rechnungen in Papierform sind nur noch in einer Übergangsfrist bis 01.01.2027 möglich.


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