Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Kulturgut
Mit klarer Mehrheit beschloss der Deutsche der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kulturgütern. Die Abgeordneten der großen Koalition aus Union und SPD stimmten geschlossen für die Vorlage, die Opposition aus Linken und Grünen enthielt sich. Am 8. Juli 2016 muss das Gesetz noch im Bundesrat verhandelt werden, bevor es in Kraft treten kann. Kulturstaatsministerin Monika Grütters betonte, mit der Neufassung des Gesetzes erkenne die Bundesrepublik Deutschland endlich die Standards der UNESCO und in vielen anderen europäischen Staaten an. Der Deutsche Kulturrat bewertet das neue Gesetz als „gut“. Der Kern: Kunstwerke, die „identitätsstiftend“ für die deutsche Kultur sind, werden in eine Schutzliste aufgenommen und dürfen nicht exportiert werden. Die Ausfuhr wertvoller Kunstwerke muss grundsätzlich genehmigt werden, wenn sie älter als 75 Jahre sind und einen Verkehrswert von mehr als 300.000 Euro haben. Bei lebenden Künstlern ist deren Zustimmung erforderlich, wenn ihre Werke unter Schutz gestellt werden sollen.