Bundesregierung beschließt Änderung zum Kulturgutschutzgesetz
Die Bundesregierung legte einen Entwurf zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes vor. Dieser muss noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Es heißt, das Gesetz bedürfe „keiner Generalrevision“; es soll aber „mit der EU-Einfuhrverordnung harmonisiert“ und „praxisorientiert weiter entwickelt“ werden. Dazu heißt es: „Der internationale Leihverkehr zwischen Museen zur Realisierung von Forschungs- und Restaurierungsprojekten wird erleichtert und der Handel entlastet, indem Sorgfaltspflichten künftig erst ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro ausgelöst werden. Für archäologisches Kulturgut gelten weiterhin die bisherigen strengen Vorgaben.“