Bund und Länder wollen Antisemitismus in der Kultur bekämpfen
Der Bund und die Länder wollen Konsequenzen aus den antisemitischen Vorfällen in der jüngsten Vergangenheit im deutschen Kulturbetrieb ziehen: die Diskussion über die Zukunft der Kasseler documenta dauert nach den Eklats während der d15 im Sommer 2022 weiter an.
2023 hatten die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen versucht, ein Konzert von Roger Waters in der Frankfurter Festhalle verbieten zu lassen, mit Hinweis auf die wiederholten antisemitischen Äußerungen des Musikers. Waters ging dagegen gerichtlich vor und gewann. Auf der Berlinale 2024 kam es in Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg zu einem erneuten Eklat. So geht es in der deutschen Kulturpolitik nun um „verfassungs- und verwaltungsrechtliche Möglichkeiten“ zur Bekämpfung von Antisemitismus im Kulturbetrieb. Die Kulturministerien der Länder und der Bund einigten sich auf „Strategien gegen antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb“. U.a. geht es um eine Verschärfung der Förderbedingungen. Dazu sagte Hessens Kulturminister Timon Gremmels (SPD): „Kunstfreiheit ist unverhandelbar, aber ebenso entschlossen sind wir im Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus“. „Die Welt“ konstatierte, Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) stehe dabei „unter Druck“: aus CDU-Kreisen wurden unlängst Rücktrittsforderungen laut. Maram Stern, Geschäftsführer des Jüdischen Weltkongresses, warf ihr „Tatenlosigkeit“ vor, und andere glauben beobachtet zu haben, Roths Rückhalt im Kanzleramt sei geringer geworden. So ist diese Bund-Länder-Vereinbarung für Claudia Roth nun eine konkrete Herausforderung, „im Spannungsfeld zwischen der Rolle des Staates und Kunst- und Kulturfreiheit mit dafür zu sorgen, dass solche Ereignisse“ wie bei der documenta 15 und wie bei den extremistisch anmutenden pro-palästinensischen Bekundungen auf der Berlinale „nicht so ablaufen“. Roth will daher die „Kulturinstitutionen dabei unterstützen, einen Verhaltenskodex zu entwickeln…. Bei diesen Codes of Conducts geht es darum, dass diese eigenverantwortlich durch und in den jeweiligen Einrichtungen erarbeitet werden.“ Wobei sich alle darüber einig sind, dass solche Verhaltensregeln rechtssicher sein müssen.
Dazu in Band 283 erschienen: