Berlin: Streit um Antidiskriminierungsklausel

8. Januar 2024 · Kulturpolitik

„Ab sofort werden Zuwendungen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit einer Antidiskriminierungsklausel versehen. Mit dieser Maßnahme soll die Prävention von Diskriminierung und Antisemitismus verstärkt werden”, heißt es auf der Website der Berliner Senatsverwaltung.

„Alle potentiellen Zuwendungsempfängerinnen und –empfänger bekennen sich damit zu einer vielfältigen Gesellschaft und gegen jede Form von Antisemitismus gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und ihrer Erweiterung durch die Bundesregierung”, teilte Kultursenator Joe Cialo mit. Während der Zentralrat der Juden in Deutschland die Einführung einer solchen Klausel begrüßt, gibt es Kritik aus der lokalen Kunstszene: eine Protestresolution weist mittlerweile 3.000 Unterschriften auf. Auch der Berliner „Rat für die Künste”, ein Zusammenschluss diverser Initiativen, fordert eine Überarbeitung der Klausel. Auf der Webseite des BBK Berlin heißt es dazu: die Klausel kollidiere „mit dem Grundgesetz und bringt eine mannigfaltige Rechtsunsicherheit, zweifelhafte Praktikabilität und die Gefahr der Diskriminierung mit sich. Dies resultiert vor allem aus der engen Verbindung der Klausel mit der ausschließlich für Monitoring-Zwecke formulierten IHRA-Definition von Antisemitismus…Wenn ein Schutz entstehen soll, muss transparent sein, in genau welchem Fall die Klausel greift, wer dies kontrolliert und entsprechende Konsequenzen zieht…” Die Erklärung weist ein Bekenntnis „zu einer entsprechenden Verantwortung im Kampf gegen jede Form von Diskriminierung” auf, fordert aber zugleich von der Senatsverwaltung einen Diskurs ein, um „in aller Offenheit zielführendere Lösungen gegen Antisemitismus und weitere Diskriminierungsformen zu entwickeln…”

Dazu in Band 254 erschienen:


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