Berlin: Neuer Anlauf für Antisemitismusklausel
Berlins Kultursenator Joe Chialo (CDU) scheiterte mit dem Versuch, die Vergabe von Kulturfördermitteln künftig an eine Antisemitismusklausel zu koppeln. Jetzt unternimmt die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) einen neuen Anlauf.
Sie wolle „Steuergelder…nicht Personen oder Gruppierungen zugutekommen“ lassen, „die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“, erklärte sie gegenüber dpa. „Antisemitismus ist eine Ausprägung davon, aber es sollen natürlich auch keine rassistischen Gruppierungen, keine Rechtsextremen, keine Linksextremen und keine Islamisten mit staatlichen Geldern unterstützt werden“. Eine entsprechende Regelung soll in den Paragraphen 23 der Landeshaushaltsordnung aufgenommen werden. Gäbe es dann bei der Prüfung von Anträgen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, solle bei den „zuständigen Verfassungsschutzabteilungen angefragt“ werden, „ob zu den Antragstellern Erkenntnisse vorliegen, dass sie extremistische Bestrebungen verfolgen.“ Badenberg stellt zugleich klar, dass die Verfassungsschützer „nicht jeden Antragsteller bei Anfrage überprüfen“ sollen, „sondern lediglich vorhandenes Wissen weitergeben.“ Eine entsprechende Regelung soll dann nicht nur für den Kulturbereich gelten, sondern für alle Ressorts, die Fördermittel vergeben.
Dazu in Band 284 erschienen: