BBK: Appell zur Grundrente
Im März 2020 stimmt das Bundeskabinett über die Grundrente ab. Anspruchsberechtigt sind diejenigen, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten und mindestens ein Drittel des deutschen Durchschnittseinkommens, d.h. ca. 12.000 Euro, erwirtschaftet haben. Für die ältere Generation in der Berufsgruppe bildende Kunst werden beide Kriterien oft nicht erreicht: in Westdeutschland wurde die Künstlersozialkasse KSK erst 1983 eingeführt; für einen heute 70 Jahre alten Künstler gab es vorher keine Möglichkeit, sich an einer gesetzlichen Rentenkasse zu beteiligen. Zudem erreichen viele nicht das erforderliche Durchschnittseinkommen: laut KSK bekamen Vertreter der Performancekunst 2017 im Jahresdurchschnitt nur 10.000 Euro brutto an Honoraren. Maler und Malerinnen verkauften immerhin im Schnitt für 14.000 Euro Bilder und Grafiken. Doch insgesamt können nur 5 Prozent der in Deutschland bildnerisch Tätigen ausschließlich von ihrer Kunst leben. Der Lobbyverband BBK hat daher „gemeinsam mit vielen anderen Verbänden, u.a. Deutsche Jazzunion, einen Appell formuliert, der die Absenkung der Untergrenze auf 10% (und damit auf den Mindestsatz der KSK) fordert.“ Kontakt für Mitunterzeichnung: https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/soziale-sicherung/altersvorsorge/mitunterzeichnung-appell/?fbclid=IwAR0DOZCP4SJypuJZQfrITUSpxsKZ6UbnqGzpKEGg3vJnpLaq2veWq7gLqzc