Bayern lenkt im Streit um Picasso-Raubkunst ein
Seit 2009 stritten sich die Nachkommen des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy mit den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen um das Picasso-Gemälde „Madame Soler”.
Es wurde 1964 von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen für 1,6 Mill. DM angekauft und befindet sich heute in der Pinakothek der Moderne. Der Freistaat Bayern mochte jahrelang nicht einsehen, dass es sich bei diesem Bild um Nazi-Raubkunst handeln könnte: die Nachfahren argumentieren, dass der Kunsthändler Justin Thannhauser das Bild nie habe verkaufen dürfen: Es sei ihm nur in Kommission überlassen, nicht aber an ihn verkauft worden. Erst kürzlich kündigte das bayerische Kunstministerium an, nunmehr einer externen Begutachtung über die Herkunft des Gemäldes zuzustimmen. Demnächst soll die Beratende Kommission für die Rückgabe von NS-Raubkunst („Limbach-Kommission“) durch eine Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden. Sobald ein solches Schiedsgericht seine Arbeit aufnimmt, will Bayern das Bild zur Begutachtung freigeben. Im Unterschied zur bisherigen Kommission kann das Schiedsgericht auch einseitig angerufen werden.
Dazu in Band 291 erschienen: