Auslandsstipendium
Bis zum 30. April 2015 sind Bewerbungen um ein NRW-Auslandsstipendium möglich. Voraussetzungen: Wohn- und Arbeitsschwerpunkt in NRW, Hochschulabschluss, Höchstalter 40 Jahre. Für drei bis sechs Monate werden max. 1.500 Euro/mtl. überwiesen; zusätzlich kann ein einmaliger Reisekostenzuschuss gewährt werden (max. 500 Euro). Kontakt: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Kulturabteilung/Auslandsstipendium, Fürstenwall 25, 40190 Düsseldorf, Förderanträge unter www.kultur.nrw.de.