Aufenthaltsstipendium in Duisburg
Die Stadt Duisburg und die „Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler“ vergeben ein Aufenthaltsstipendium im Stadtteil Rheinhausen an eine Künstlerin oder einen Künstler aus dem Bereich Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst.
„Die Aufenthaltsdauer beträgt 1 Jahr (1. Januar – 31. Dezember 2025). Von den Stipendiaten wird erwartet, dass sie in dieser Zeit in Duisburg leben und arbeiten.“ Voraussetzungen: Ausbildungsabschluss seit mindestens einem Jahr, Altersgrenze: 40 Jahre. Leistungen: kostenlose Vergabe eines Ateliers und einer Wohnung (mietfrei inkl. Nebenkosten, aber ohne Stromkosten und ohne GEZ-Gebühren). Deadline: 31. August 2024. Bewerbungen an: Stadt Duisburg, Kulturbetriebe, Kulturbüro, Stichwort „Stipendium“, Neckarstr. 1, 47051 Duisburg.
Dazu in Band 274 erschienen: