Allgemeine Projektförderung bei der Kulturstiftung des Bundes
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen. Der Bewerbungsschluss für die kommende Runde ist der 31. Juli 2024.
„Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen, die inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen. Als ‘Projekt’ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien.“ Es werden aber nur Projekte in „internationalem Kontext“ gefördert. Die Mindestantragssumme beträgt 50.000 Euro. „Die Finanzierung muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.“ Weitere Infos: www.kulturstiftung-des-bundes.de
Dazu in Band 274 erschienen: