Achenbach: Haftbeschwerde

23. April 2015 · Galerien & Auktionshäuser

Das Landgericht Essen hat eine Haftbeschwerde des Kunsthändlers Helge Achenbach abgelehnt. Dieser wurde wegen Betrugs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Achenbachs Anwälte beim Bundesgerichtshof in Revision gehen wollen. Helge Achenbach sitzt seit Juni 2014 in Untersuchungshaft. Nun muss dasOberlandesgericht Hamm über die Haftbeschwerde entscheiden. Damit ist in der ersten Maiwoche 2015 zu rechnen.


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