Ab 2025: Neues Verfahren in Sachen NS-Raubkunst
Ab 2025 sollen Schiedsgerichte bei strittigen Verfahren über die Rückgabe von NS-Raubkunst ihre Arbeit aufnehmen. Auf diese neue Instanz hatten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände geeinigt. Neu daran ist, dass nun auch nur eine Streitpartei diese Instanz anrufen kann, und nicht mehr wie bisher beide dies müssen, also die Nachfahren auf der einen und die Museen auf der anderen Seite.
Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) begrüßte die Regelung: „Wir dürfen in Sachen Restitution keine Zeit mehr verlieren… Die bisherige Restitutionspraxis war ungenügend… Die Neuregelung bedeutet eine wesentliche Stärkung der Antragssteller.” Bayern hatte die Rückgabe des Picasso-Bildes „Madame Soler“ an die Nachfahren des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy und eine Anrufung der Beratenden Kommission immer wieder hinausgezögert und dies damit begründet, es handele sich dabei „nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Entzug im Sinne der Washingtoner Erklärung“, das Gemälde sei mithin „kein Restitutionsfall… Es besteht daher kein Anlass, die Angelegenheit nun der Beratenden Kommission vorzulegen; die Voraussetzungen für die Befassung der Mediationsinstanz liegen nicht vor.“ Die Angelegenheit sei für ihn „unangenehm“ gewesen, räumte Blume ein, doch er sei an „geltendes Recht und auch an Haushaltsvorgaben gebunden.“ Die neuen Schiedsgerichte jedoch seien nunmehr „der schnellste Weg“, solch strittige Verfahren „rechtssicher“ zu lösen.
Dazu in Band 291 erschienen: