70 Jahre Haager Konvention
Vor 70 Jahren, nämlich 1954, wurde die Haager Konvention der UNESCO verabschiedet.
Sie regelt als völkerrechtlicher Vertrag den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten. Zerstörung oder Beschädigung sollen vermieden werden; Diebstahl, Plünderung und sonstige widerrechtliche Aneignung (etwa durch Beschlagnahmung) sind strikt untersagt. Dies gilt für bewegliche und unbewegliche Kulturgüter. 132 Staaten sind dem Abkommen beigetreten. Der erste völkerrechtliche Vertrag zum Schutz von Kulturgütern war die Haager Landkriegsordnung von 1899/1907. Unter dem Eindruck der Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg wurden die Bestimmungen 1954 modifiziert. In der Praxis halten sich aber nicht alle daran: Der Architekturkritiker Nikolaus Bernau schätzt, dass bereits im ersten Jahr des aktuellen Ukraine-Kriegs von russischen Truppen zehn Prozent des ukrainischen Kulturerbes zerstört wurden.
Dazu in Band 153 erschienen: