THOMAS WULFFEN
Subduktive Maßnahmen
Verschluckt* und geschützt –
1500 Jahre Sonderschutz für 50 Kunstwerke
Es scheint die richtige Ausstellung zur passenden Zeit zu sein angesichts des ,Day after tomorrow’. Wie werden Kunstwerke vor Klimakatastrophen geschützt? Für das außergewöhnliche Ausstellungsprojekt mit dem seltsamen Titel ,Subduktive Maßnahmen’ gibt es tatsächlich auch einen richtigen Anlass: In diesem Jahr besteht die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut fünfzig Jahre. Auf der Internetseite des Ausstellungsprojekts unter www.verschluckung.de findet man folgende Erläuterung dazu: “Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (HK) vom 14. Mai 1954 stellt das Kulturgut eines Signatarstaates unter den Schutz des humanitären Völkerrechts. Kulturgut im Sinne der HK sind bewegliches und unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist.##### Hierzu zählen z.B. Bau- oder Kunstdenkmäler, archäologische Stätten, Gebäudegruppen, Kunstwerke, Manuskripte, Bücher, Archivalien und andere Gegenstände von künstlerischem, historischen oder archäologischem Interesse. Des weiteren zählen zum Kulturgut die Museen, Bibliotheken, Archive sowie Bergungsorte, in denen bewegliches Kulturgut ausgestellt oder erhalten wird sowie Denkmalorte, die in beträchtlichem Umfange bewegliches oder unbewegliches Kulturgut aufweisen und beinhalten.” Diese Konvention ist auf Grundlage der Erfahrungen im Zweiten Weltkriegs entwickelt worden und deshalb bezieht sie den Schutz nur auf Bedingungen eines ,bewaffneten Konflikts’. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Haager Konvention unterzeichnet und verpflichtet sich damit zum Schutz von Kulturgut. Das heisst zum einen, Gebäude und Ensemble mit dem Zeichen der Haager Konvention auszustatten und sie in die Liste einzutragen. Das heißt zum anderen das kulturelle Erbe zu erhalten und zu sichern. Für…