Georg Bussmann
Stichworte zum Thema Kunst
und Kunstvermittlung.
1.
Die Institution: Im System der kunstvermittelnden Institutionen kommt den Kunstvereinen – wie auch in den jeweiligen Satzungen zumeist niedergelegt – die Aufgabe zu, über die Kunst der Gegenwart zu informieren. Diese Information kann nicht total sein; in einer Auswahl werden die Tendenzen, die als bestimmend und charakteristisch angesehen werden, in ihrer Spannweite und Gegensätzlichkeit erfaßt und vorgestellt. Die Stichhaltigkeit der Auswahl, d. h. die Frage, ob die Institution in ihrem Ausstellungsprogramm reagiert auf die Bewegungen der zeitgenössischen Kunst und ob sie die sich darin spiegelnde geschichtliche Situation kritisch und treffend erfaßt, wird unmittelbar kontrolliert und kritisiert von den Medien der Kunstkritik, von der Publikumsorganisation des Kunstvereins (d. h. Mitgliederversammlung und gewählte Gremien) sowie mittelbar d. h. mit einem gewissen Abstand, kontrolliert von den politischen Körperschaften der Kommune.
Die allgemein formulierten Absichten der Institutionen erfahren durch die persönlichen Intentionen sowie die subjektive Betroffenheit der jeweiligen Ausstellungsleiter, die die Arbeit der Ausstellungshäuser in Theorie und Praxis wesentlich bestimmen, eine persönliche Färbung und in gewissem Sinne auch Festlegung. Das persönliche Konzept des Ausstellungsmachers wie dessen jeweilige konkrete Verwirklichung in der einzelnen Ausstellung stehen daher ebenfalls ständig zur Diskussion. Überhaupt gibt es, in der Zusammenarbeit von Ausstellungsleiter und Institution Kunstverein die Beteiligung der Mitglieder, d. h. die Elemente von Selbstbestimmung, die Eigenart und Charakter dieser Institution ausmachen, aktiv zu erhalten und zu verstärken.
Die bloße Absicht, über aktuelle Kunst informieren zu wollen, reicht nicht aus. Ausstellungsmacher wie Institutionen stecken in einem System kontroverser Interessen. Der Ausstellungsmacher steht mit seinen…