Gerhard Pfennig, Geschäftsführer der Bonner Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, hat gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Wien Berufung eingelegt. Der Wiener Galerist John Sailer hatte Pfennig wegen “übler Nachrede” verklagt; das Gericht sprach in erster Instanz gegen Pfennig eine Geldstrafe von 100.000 ATS aus. Sailer hatte ein Plakat gegen die Einführung des Folgerechts in Österreich initiiert. Die dort aufgestellten Behauptungen soll Pfennig als “Lüge” bezeichnet haben. So streiten sich Sailer und Pfennig u.a. um die sachliche Richtigkeit von statistischen Zahlen: Bei der deutschen Künstlersozialkasse waren im Jahr 2000 rund 46.000 Bildende Künstler registriert. Nach Pfennigs Auffassung kämen von ihnen jedoch nur 20.000 für eine Inanspruchnahme des Folgerechts in Frage. Letztlich ist das ein Streit um des Kaisers Bart, denn nach Angaben des Deutschen Kulturrats erhielten 1998 tatsächlich überhaupt nur deutsche 274 Künstler eine Folgerechtsausschüttung.
Gregor Schneider, der als Künstler in diesem Jahr den deutschen Pavillon auf der Biennale Venedig bespielt, festigte seinen Ruf, öffentlichen Rummel zu meiden. In seiner Heimatstadt Mönchengladbach verließ er einen Empfang zu seinen Ehren bereits nach wenigen Minuten, bevor OB Monika Bartsch mit ihrer Rede begonnen hatte. Die Oberbürgermeisterin verzichtete dann auf die Laudatio.
Alfred Taubman und Anthony Tennannt droht seitens der New Yorker Justiz Ungemach. Die ehemaligen Direktoren der Auktionshäuser Sotheby’s und Christie’s sind wegen verbotener Preisabsprachen angeklagt. Nach US-Recht können solche Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht mit einer Geldstrafe von 350.000 Dollar oder auch mit Haft bis zu drei Jahren geahndet werden.
Günther Uecker stiftete eine Serie Bilder, die auf einer Kambodscha-Reise entstanden waren. Die Werke wurden Ende Juni 2001 in…