Negative Schlagzeilen überschatteten die Einweihung des neuen Arp-Museums Rolandseck. Kurz vor der Eröffnung war bekannt geworden, der Arp-Verein verfolge als Satzungszweck den Verkauf von Duplikaten des Bildhauers Hans Arp. Wie der Berliner „Tagesspiegel“ und dpa berichteten, hätten Kritiker moniert, der Verein wolle „einen Handel mit Reproduktionen betreiben“. Der Arp-Verein dementierte dies: Verkäufe in einem Umfang, der gewerblichen Charakter habe, untersage die Satzung. Nach einer Rahmenvereinbarung von 1999 baute das Land Rheinland-Pfalz das Arp-Museum, für dessen Betrieb der Verein zuständig sein sollte. 2005 einigte man sich auf eine gemeinsame Stiftung als Betreiber. Doch schon vor Jahren wurde darüber gestritten, ob in dem Museum auch Skulpturen gezeigt werden sollen, die erst nach dem Tode Hans Arps gegossen wurden. Nach einem Bericht des Senders SWR soll der Arp-Verein Ende der 1990er Jahre mit Steuermitteln Anwälte bezahlt haben, um gegen eine kritische Presseberichterstattung vorzugehen. Kulturstaatssekretär Joachim Hofmann-Göttig (SPD) bestätigte, das Land hätte dem Verein rund 150.000 Euro für Rechtsberatung erstattet. Dabei sei es auch um Unterlassungserklärungen und Gegendarstellungen gegangen. Inzwischen distanzierte sich Hofmann-Göttig von dieser Verwendung der Geldmittel. Nach einem weiteren Streit um die Dauerleihgaben des Vereins kündigte das Land Rheinland-Pfalz die Rahmenvereinbarung und trennte sich vom Arp-Verein. Hofmann-Göttig warf dem Verein „schweren Vertragsbruch“ vor, weil dieser „ohne vorheriges Einvernehmen“ Werke von Arp verkauft habe, die zu den vereinbarten 248 Dauerleihgaben für das Museum gehörten. Dem Vernehmen nach will das Land das Museum nun allein weiterführen.
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