DIETER BUCHHART
Lois Weinberger
Realisierte und nicht realisierte Arbeiten im öffentlichen Raum
A9-forum transeuropa, MuseumsQuartier, quartier21, Wien, ab 24.1.2003
Einfriedung bedeutet eine Grenze durch einen Zaun oder eine Mauer sichtbar machen. Das öffentliche Baurecht schreibt vor, dass Grundstücke in einer ganz bestimmten Weise einzufrieden sind oder dass bestimmte Arten von Einfriedungen nicht erlaubt sind. “Der Zweck” wird in einer Gartenbroschüre als ein Auswahlkriterium für dessen Form ausgeführt: “Die Einfriedung kann Schutz gegen Tier oder Mensch sein, sie kann vor Wind oder vor fremden Blicken schützen. Der Zaun kann Kleinkinder vor der Straße bewahren … unschöne Ein- oder Aussichten verbergen oder einfach nur Zierde sein, also dem Selbstzweck dienen …” Lois Weinberger wählte 1999 eine 3,7 Meter hohe Vergitterung aus Rippentorstahl für seine “Einfriedung” eines Stück Brachlandes vor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Universität Innsbruck: “Eine Einfriedung als Rahmenhandlung / gleichzeitig Eingrenzung und Ausgrenzung / eine Lücke im städtischen Raum / Lücken / die gleichzeitig mit unseren Urbanisierungsanstrengungen entstehen”1.
Dabei verbirgt die Vergitterung keine Ein- oder Aussichten, schützt weder vor der Straße noch vor fremden Blicken, bewahrt aber eine unbeachtete, vernachlässigte Natur vor dem Eingreifen des Menschen. Weinbergers Barriere ist durchlässig für Pflanzensamen, kleinere Tiere, Licht und Lärm, ist “ein grenzenloses Haus für Lebewesen – so wird die Aufforstung dem Wind / den Vögeln / den ohnehin in der Erde befindlichen Samen überlassen bleiben.” Kein Mensch sollte je mehr diese eingefriedete Brache betreten können. “Auch sollte angewehter und hineingeworfener Zivilisationsabfall nicht entfernt, sondern als integrierter Bestandteil der Zeit gesehen werden.”2 Das Werk konnte jedoch nicht…