Kulturpolitik und Kunst in der Schweiz
von Nikolaus Oberholzer
Das Land intensiver oder gar hitziger kulturpolitischer Auseinandersetzungen ist die Schweiz nicht, vor allem nicht auf der Ebene des Bundes: Die “Kulturhoheit” liegt bei den Kantonen (Ländern), es gibt in der Bundesverfassung keinen Kulturartikel, und der Bund wird bis auf einige Teilgebiete im kulturellen Bereich nicht aktiv. Er fördert den Film, er gibt Künstlern Stipendien und finanziert die staatliche Kulturstiftung Pro Helvetia, aber Pflege und Förderung von Literatur, Theater, Musik, Kunst gehören nicht zu den Bundesaufgaben. Entsprechend geht es im eidgenössischen Parlament zu: Von Kultur ist in der Regel nicht die Rede.
Es gibt ein paar Ausnahmen: Ein Parlamentarier mag vorstellig werden wegen einer Qualitätsprämie an einen Film. Es gab eine kurze Diskussion über den umfangreichen, bei Erscheinen (1975) aber bereits veralteten “Bericht Clottu” über schweizerische Kulturpolitik(1). Man sprach – wiederum kurz und aufs Nötigste beschränkt – über die zusätzlichen Mittel an die erwähnte Kulturstiftung Pro Helvetia, die denn 1981 auch mit 8,1 Millionen Franken dotiert wurde statt mit 5,5 Millionen wie 1979.
Druck von unten
Durchaus möglich, daß diese Erhöhung eine erste und zeitlich vorgezogene Antwort auf jenen Druck von unten war, den rund 130 000 Stimmbürger mit der Unterzeichnung der Kulturinitiative (1980/81) auf den Bund ausübten: Breite Kreise von Kulturschaffenden forderten mit diesem Vorstoß einen Kulturartikel in der Bundesverfassung und ein jährliches finanzielles Engagement des Bundes im Kulturbereich in der Höhe von einem Prozent des Finanzvorschlages des Bundes.
Das Schicksal der Initiative, die eigentlich nur direkt Interessierte anzusprechen vermochte und die Mehrheit der Stimmbürger eher…