AUSLÄNDERSTEUER
Hans Eichels Finanzbeamten glauben zu wissen, was die Miete für eine Konzerthalle und der Druck von Plakaten kosten: Vorübergehend in Deutschland auftretende Künstler würden höchstens 50 % ihrer Gagen an Kosten aufwenden, so rechnet man in Eichels Ministerium. Die anderen 50 % müssen dann versteuert werden – und zwar knallhart zu einem Spitzensteuersatz von 50 %. In anderen Fällen kommt man etwas billiger davon. Deshalb klagt der Deutsche Kulturrat: “Diese Besteuerung liegt über dem Spitzensteuersatz von 48,5 %”. Die tatsächlichen Kosten könnten aber nicht geltend gemacht werden. Aktuelles Zahlenmaterial aus den Niederlanden beweise jedoch, dass die Kosten für eine Konzert- oder Ausstellungstournee weitaus höher seien und den Künstlern von der Gage schließlich nur 25 % verbleiben. Aufgrund einer solchen “Überbesteuerung” würden ausländische Künstler es zunehmend vermeiden, ihre Opernarien oder Rock-Songs auf deutschen Bühnen zu Gehör zu bringen. Der Deutsche Kulturrat fordert daher die “Einführung eines Freibetrags für ausländische Künstlerinnen und Künstler, die vorübergehend in Deutschland tätig sind”. Davon würden aber nicht nur “die drei Tenöre” Pavarotti u. Co. profitieren, sondern z.B. auch Performer, die “nur eine geringe Gage erhalten. Es wird also der Austausch junger, noch unbekannter” Kunst gefördert.
NAMENSRECHT
In München gibt es bekanntlich die Staatsgemäldesammlungen mit der Alten und der Neuen Pinakothek und demnächst auch einer Pinakothek der Moderne. Der Freistaat Bayern verklagte den Nürnberger Galeristen Uwe Grossau als Inhaber der Internet-Adresse www.pinakothek.de. Er solle das Namensrecht dem Freistaat überlassen. Nach seiner Niederlage in erster Instanz versuchte Grossau im Berufungsprozess mit dem Ergebnis einer Meinungsumfrage das Oberlandesgericht auf seine…