Im Januar 2004 trat der neue Hauptstadtkulturvertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin in Kraft. Kulturstaatsministerin Christina Weiss und Kultursenator Thomas Flierl hatten diesen Vertrag im vergangenen Dezember unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt unbefristet und umfasst ein Volumen von jährlich 103 Millionen Euro. Die Zuwendungen des Bundes für die Berliner Kulturlandschaft erhöhen sich damit um 22 Mill. Euro pro Jahr. Die Gelder sind für die Baumaßnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB), das Jüdische Museum und den Hamburger Bahnhof gedacht. Mit dem Vertrag übernimmt der Bund außerdem die Finanzierung für die Akademie der Künste und die Stiftung Deutsche Kinemathek.
Seit Jahren streitet man sich, ob Künstler für das Zurschaustellen ihrer Werke in Ausstellungen vom Veranstalter eine Vergütung erhalten sollen und ein Anspruch darauf im Urheberrecht festzuschreiben ist. Der Deutsche Museumsbund ist gegen solche Tantiemen, die Künstlerverbände sind natürlich dafür. BBK und Co. einigten sich kürzlich auf eine gemeinsame Linie, die in einen Gesetzentwurf münden soll. Dabei leisteten die Künstlerfunktionäre sich allerdings ein Eigentor: Die Vergütung sollen nämlich nicht die Künstler und die Veranstalter direkt aushandeln, sondern sie kann nur über eine Verwertungsgesellschaft eingezogen werden. Unsinnigerweise fallen durch diese umständliche Praxis Verwaltungskosten an; letztlich erhält dann jeder Künstler deutlich weniger ausbezahlt, als die Veranstalter in diese VG einzahlen. Zudem sind die meisten Künstler gar nicht Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft. Eine faktische Zwangsmitgliedschaft der Künstler in einer VG hält der Kölner Urheberrechtsexperte Dr. Bruno Dix indes für verfassungswidrig.
Schlechte Noten für die deutsche Bildungspolitik: Die UNESCO rechnet 25…