LOBBYARBEIT
Zähe Lobbyarbeit leisten die Künstler- und Kulturverbände, ob BBK oder VG Bild-Kunst, ob Deutscher Kulturrat oder Galeristen-Verband BVDG derzeit in Bonn und Brüssel. In Sachen Folgerecht sperren sich nach wie vor die britischen Auktionshäuser gegen eine europaweite Harmonisierung – das Thema stand am 21. Juni (nach Redaktionsschluß) auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments. Für den Wiederverkauf von Kunstwerken im Handel und bei Versteigerungserlösen (nicht von Verkäufen von privat an privat) sollen einheitliche Prozentsätze an die Künstler oder deren Erben überwiesen werden. Aller Voraussicht nach werden diese Sätze (um etwa 2-3 % je nach Preishöhe) niedriger sein als derzeit in Deutschland üblich. Großbritannien kannte ein solches Folgerecht bislang nicht und zögert einen Verzicht auf seinen bisherigen Wettbewerbsvorteil hinaus. Britische Lobbyisten malen die Gefahr eines Abwanderns von Einlieferern in die Schweiz oder in die USA an die Wand. Deutsche Auktionshäuser und Kunsthändler fürchten nun, daß wegen des britischen Widerstandes ein europaweites Folgerecht vielleicht erst in fünf Jahren in Kraft treten könnte. Ein anderes Thema ist das Urhebernachfolgerecht: Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin steht der Einführung eines sogenannten “Goethe-Groschens” bislang nicht allzu begeistert gegenüber. 70 Jahre lang bleiben Werke nach dem Tode eines Künstlers noch urheberrechtlich geschützt – die Erben können einer Nutzung widersprechen, wenn sie die Authentizität verletzt sehen (hier haben z.B. die Brecht-Erben Präzedenzfälle geschaffen), profitieren aber auch von Tantiemen, Lizenzgebühren und anderen wirtschaftlichen Erlösen. Die Künstlerverbände wollen dieses Urhebernachfolgerecht über die 70-Jahres-Frist hinaus verlängern, allerdings nicht zugunsten der Erben: die dann (geringeren) Nutzungstantiemen sollen als “Goethegroschen” der lebenden Künstlergeneration zugute kommen -…