SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT
Seit rund einem Jahr gelten die von der rot-grünen Koalition beschlossenen neuen Richtlinien über berufliche Selbstständigkeit und “Scheinselbstständigkeit”. Zufrieden war mit dieser Regelung bislang keiner – die Galeristen mussten z.B. fürchten, dass ihre Hauskünstler als Angestellte ihres Betriebs eingestuft würden. So wurde nach vielerlei Protesten im November 1999 ein “Korrekturgesetz” im Bundestag verabschiedet, das seit dem 1. Januar 2000 gültig ist. Unternehmen sind nun nicht mehr verpflichtet, “Zweifelsfälle” automatisch den Sozialversicherungen zu melden. Statt einer solchen Meldepflicht gibt es nun ein freiwilliges “Anfrageverfahren”. Stellt die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) dann eine Versicherungspflicht fest, so gilt diese erst von dem Tag dieser Feststellung an, und nicht wie bisher schon bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses. Die Kriterien selbst wurden im Korrekturgesetz jedoch nicht geändert. Sogenannte “Freie”, die auf Weisung tätig werden und in die Arbeitsorganisation ihres Auftraggebers eingebunden sind, müssen auch in Zukunft als versicherungspflichtige Arbeitnehmer eingestuft werden. Das gilt z.B. für Ensemble-Schauspieler an Privattheatern, “Pauschalisten” in Redaktionen oder Lehrkräfte an Kunstschulen, die dort regelmäßig Zeichenunterricht erteilen. Echte Selbstständigkeit liegt hingegen dann vor, wenn z.B. ein Grafiker mit einem eigenen Studio ständig mehrere Auftraggeber bedient und einen Auftrag auch ablehnen kann.
VERBANDS-FUSION
Sein 25jähriges Jubiläum feiert in diesen Wochen der Bundesverband Deutscher Galerien BVDG. Der in Köln ansässige Lobbyverband richtete bis Mitte der 90er Jahre die Kunstmesse ART COLOGNE aus, fungiert jetzt als “ideeller Träger” neben der KölnMesse als Veranstalter. Rund 270 Galerien sind im Verband Mitglied. Geplant ist nun ein Zusammenschluss mit dem Bundesverband Deutscher Kunstverleger BDK. Dieser Verband hat rund 100 Mitglieder und…