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Nachrichtenforum: Kulturpolitik · S. 12 - 13
Nachrichtenforum: Kulturpolitik , 2013

Aus sparpolitischen Gründen wird das Französische Kulturinstitut Maison de France in Berlin vom Kurfürstendamm in das Gebäude der Französischen Botschaft am Pariser Platz verlegt. Das bisherige Gebäude will der französische Staat verkaufen. Es heißt, der Umzug habe keine Auswirkungen auf den Personalbestand oder auf das Programm mit Sprachkursen, Lesungen, Filmen und Theateraufführungen.

Einen juristischen Erfolg errang das Museum Schloss Moyland in einer Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH): Eva Beuys, Witwe des 1986 verstorbenen Künstlers Joseph Beuys, hat kein Vetorecht, um eine Ausstellung von 18 Fotos des Fotografen Manfred Tischer von einer Beuys-Aktion im Jahre 1964 zu verhindern. Damit hob der BGH letztinstanzlich ein Urteil des OLG Düsseldorf auf. Der Streitwert der Revision wurde auf 200.000 Euro festgesetzt; die Kosten des Verfahrens muss die VG Bild-Kunst tragen, die Eva Beuys in dem Rechtsstreit vertreten hatte. In seiner Urteilsbegründung erläuterte Richter Joachim Bornkamm, um beurteilen zu können, ob der Fotograf eine „unzulässige Bearbeitung“ eines Kunstwerks vorgenommen habe, wie Witwe Beuys argumentierte, hätte man „die ganze Original-Aktion“ des Künstlers Beuys kennen müssen. Es seien aber keine weiteren Aufzeichnungen der Aktion mehr vorhanden, die Joseph Beuys seinerzeit für die ZDG-Sendung „Drehscheibe“ durchgeführt hatte. Richter Bornkamm wies auch drauf hin, dass Beuys die Fotoserie selbst inszeniert habe, indem der Fotograf Tischer auf Wunsch des Künstlers das Happening im Bild festhielt. Museumsdirektorin Bettina Paust sah „keine Notwendigkeit“, bei der Witwe um eine Genehmigung für die Ausstellung der Fotos nachzufragen. Gerhard Pfennig, Anwalt und früherer Vorstand der VG Bild-Kunst, hatte als Grund für den Rechtsstreit seinerzeit angegeben, es…

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