In der Künstlersozialkasse (KSK) sind derzeit 170.000 freiberufliche Kreative versichert. 20 Prozent der Beitragszahlungen übernimmt der Bund, pro Jahr derzeit immerhin 160 Mill. Euro. Vergleichbar mit dem Arbeitgeber-Anteil bei den Sozialabgaben für Angestellte werden die Verwerter künstlerischer Leistungen (z.B. Verlage, Galerien) mit 30 Prozent zur Kasse gebeten, und die restlichen 50 Prozent bringen die Künstler und Publizisten selber auf. 2013 steigt die Künstlersozialabgabe von 3,9 auf 4,1 Prozent an. Prognostiziert werden für 2013 Beitragseinnahmen von den Versicherten in Höhe 444 Mill. Euro und ein Bundeszuschuss von 171 Mill. Euro. Die Abgabepflichtigen sollen nach diesen Berechnungen ihren Anteil in Form der Künstlersozialabgabe dann mit einer Höhe von 263 Mill. Euro aufbringen, abzüglich von Überschüssen aus den Vorjahren in Höhe von 67 Mill. Euro sind das real aber nur 196 Mill. Euro. Grundlage dieser Berechnungen ist die Annahme einer Gesamtsumme von 4,8 Milliarden Euro, die an Honoraren gezahlt werden. Einer Abgabepflicht unterliegen nicht nur Konzertveranstalter, Rundfunkanstalten, Theater und Filmproduzenten, sondern auch Unternehmen, die Leistungen für Werbung und PR honorieren.
Der IT-Konzern Apple hatte für sein iPad-Tablet unerlaubt das Design der Schweizer Bahnhofsuhren übernommen und zahlt dafür nun laut Presseberichten 20 Mill. Franken Lizenzgebühr an die Schweizer Eisenbahngesellschaft SBB.
Manche öffentlichen Auslobungen enthalten den Hinweis, dass ein Kunstprojekt im Jahr der Bewilligung abgeschlossen sein muss oder noch gar nicht angefangen haben darf, was die Initiatoren mehrjähriger Ausstellungsreihen dann vor Probleme stellt. Auch sonst führt die „Handlungslogik der Verwaltungen“ oft zu einer Interpretation des „Zuwendungsrechts“, die der Antragsteller als weltfremd empfindet. Ebenso hat das Vereinsrecht bisweilen…