Die Stadt Frankfurt ist für ihren brachialen Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum berüchtigt. 2005 verwechselten städtische Mitarbeiter eine große gelbe Drahtskulptur mit Sperrmüll und entsorgten sie kurzerhand. Ende 2006 legten die städtischen Banausen Hand an eine Skulptur von Ottmar Hörl, die das Land Hessen seinerzeit für 300.000 Mark angekauft hatte. Elf Jahre lang stand das Werk mit dem Titel “Kristallpalast” unbeanstandet im Eingangsbereich eines Behördenzentrums. Dann kam einem Beamten der plötzliche Einfall, die Hörl-Plastik versperre den Fluchtweg. Die Arbeit wurde abgebaut und eingelagert. Immerhin zeigte sich Kulturdezernent Felix Semmelroth (CDU) entsetzt: “Ein solches Vorgehen nach einer so langen Zeit ist mehr als fragwürdig, zumal mit dem angegebenen Grund. Zumindest hätte ein Alternativstandort gefunden werden müssen”.
95 % aller deutschen Künstler können vom Verkauf ihrer Bilder allein nicht leben. Nach einer Umfrage des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlin (BBK) leben zwei Drittel gar unter dem Mindesteinkommen. “Seit Hartz IV fast alle Geringverdienenden zu Arbeitssuchenden gemacht hat, müssen Künstler um ihre berufliche Existenz fürchten”, berichtete der “Tagesspiegel” kürzlich. Denn wo die Sozialämter früher Zuschüsse für Ateliermiete oder Materialkosten bewilligen konnten, werden heute “Künstler gezwungen, berufsfremde 1-Euro-Jobs anzunehmen oder Bewerbungen zu schreiben für Arbeitsplätze, die es nicht gibt”. Bernhard Kotowski, Geschäftsführer des Berliner BBK, nennt diese Bürokratie-Praxis “bedrohlich”. Der Modellfall: Eine in finanzielle Bedrängnis geratene Berliner Künstlerin bekam eine Mietbeihilfe für ihre Wohnung bewilligt. Die Künstlerin nutzte die Wohnung auch als Atelier und kann inzwischen wieder von ihrer Kunst leben. Doch nun forderte die Leistungsstelle die Mietbeihilfe zurück: “Wir bezahlen keine Arbeitsräume”. Der…