Das Bundeskabinett hat für das Folgerecht einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, weil eine Anpassung an eine EU-Richtlinie vorgenommen werden muss. Prof. Gerhard Pfennig, Geschäftsführer der VG Bild-Kunst, sieht in dem Entwurf allerdings eine “massive Beeinträchtigung” der Künstlerinteressen und einen Widerspruch zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Bislang galt das Folgerecht bereits ab einem Weiterverkauf von Kunstwerken ab 50 Euro. Künftig soll ein Anspruch auf Beteiligung der Künstler am Erlös aus Wiederverkäufen freilich erst ab 1.000 Euro beginnen. Der Vergütungssatz für die Urheber wird zudem von 5 % auf 4 % abgesenkt. Allerdings kommen von den rund 50.000 Profi-Künstlern in Deutschland (=Mitgliederzahl bei der Künstlersozialkasse) nur etwa 800 lebende Maler oder Bildhauer in den Genuss solch einer Folgerechtsbeteiligung. In England sind deswegen viele etablierte Künstler gegen das dort Anfang 2006 neu eingeführte Folgerecht: Die Regelung nütze nur ohnehin nur den längst erfolgreichen Künstlern oder deren Erben. Prof. Pfennig hingegen wünscht sich, dass der zuständige Bundestagsausschuss den Entwurf noch einmal überarbeitet und eine künstlerfreundlichere Lösung durchsetzt.
Marion True, Kuratorin des Getty-Museums in Los Angeles, ist in Italien angeklagt worden, Funde aus illegalen archäologischen Raubgrabungen angekauft zu haben. Dies ist nicht der einzige Fall, wo ein Verdacht auf Ankäufe aus zweifelhaften Quellen laut wird oder sich gar bestätigt: Das Metropolitain Museum in New York hat sich verpflichtet, 17 wertvolle antike Stücke aus seinem Bestand an den italienischen Staat zurückzugeben, die vor 35 Jahren von Hehlern aufgekauft worden waren. Mehr internationale Rechtssicherheit bei derlei Transaktionen sollte eigentlich das bereits seit 1970 bestehende “UNESCO-Übereinkommen…