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Nachrichtenforum: Kulturpolitik · von Jürgen Raap · S. 480 - 481
Nachrichtenforum: Kulturpolitik , 2000

STIFTUNGSRECHT

Rückwirkend zum 1. Januar 2000 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das Stiftungsrecht geändert. In Einzelfällen können nunmehr alle Bürger bis zu 40.000 Mark im Jahr steuerfrei an gemeinnützige Stiftungen spenden. Wer als Erbe sein (ererbtes) Vermögen in eine solche Stiftung einbringt, wird von der Erbschaftssteuer befreit. Ausgeweitet wurden die Stiftungszwecke: Sie können nun die Förderung von Wissenschaft, Kultur, Kirche, Sport, Umwelt und Entwicklungshilfe umfassen. Das sogenannte “Buchwertprivileg” wird zukünftig auf alle gemeinnützigen Stiftungen ausgedehnt: Ein Betrieb darf Wirtschaftsgüter an eine Stiftung spenden, ohne dies dann als verdeckte Gewinnentnahme versteuern zu müssen. Obwohl Finanzminister Hans Eichel durch die Gesetzesnovelle auf 1 Mrd. Mark verzichtet, geht die Reform der Opposition nicht weit genug. Auch der “Bundesverband Deutscher Stiftungen” äußerte sich zurückhaltend – man rechne keineswegs mit einem Stiftungs-Boom. Geld genug wäre freilich vorhanden: Das private Bruttovermögen in Deutschland beträgt 4,6 Billionen Mark. Davon nehmen das private Geldvermögen 2,1 Billionen Mark ein und das “Gebrauchsvermögen” 495 Milliarden Mark.

FOLGERECHT

Nach langem Streit zwischen den Lobbyverbänden des britischen und des kontinentaleuropäischen Kunsthandels hat der Rat der EU im März 2000 endlich den Harmonisierungsentwurf für das sogenannte “Folgerecht” abgesegnet. Der Entwurf war schon vor 4 Jahren vorgelegt worden und verpflichtet nun Großbritannien, Irland, die Niederlande und Österreich zur Einführung eines Folgerechts. Im Gegenzug werden in Deutschland die Abgabesätze bei Wiederverkäufen im Kunsthandel von 5 auf 3 Prozent herabgesetzt. Diese 3 Prozent erhalten die Künstler oder deren Erben.

BERLIN: SENATORENWECHSEL

Vor zwei Jahren setzte die Kölner Kulturdezernentin Kathinka Dittrich van Weringh ein Signal: Sie trat nach…

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