Nach der Logik des öffentlichen Haushaltsrechts muss man erst einmal pleite sein, bevor man öffentliche Zuwendungen bekommt: Wer in die Mühlen von Hartz IV gerät, wird gezwungen, zunächst sein eigenes Vermögen zu verbrauchen, auch seine Altersvorsorge, bevor ihm „Stütze” überwiesen wird. Nach diesem Prinzip rügte jetzt der Bundesrechnungshof, das Theater Berliner Ensemble („BE”) habe erst seine Rücklagen von 2-3 Mill. Euro ausgeben müssen, bevor es neue Zuschüsse hätte beantragen dürfen. Claus Peymann, Intendant des „BE”, betrachtet diese Rüge als „Teil des Feldzuges gegen die Kunstinstitute dieser Stadt und Ausdruck des leider in Berlin weit verbreiteten Banausentums”. Nach dem Wegfall der Lotto-Mittel müsse das als GmbH geführte Theater solche Rücklagen bilden, um in schwierigen Phasen nicht in die Insolvenz zu geraten. Angesichts der aktuellen Diskussion um eine Privatisierung öffentlicher Kunstinstitute sehen Insider des Kulturbetriebs die Gefahr, dass bei einem gut geführten Museum oder Theater wirtschaftlicher Erfolg anschließend von der Politik durch Mittelentzug „bestraft” werde.
Der Berliner Senat verabschiedete für seinen Kulturetat erstmals einen Doppelhaushalt für die Jahre 2006/2007. Bei der ersten Lesung des Haushaltsentwurfs Ende August 2005 traten einige Kuriosa zutage: Berlin ist mit 210 Euro Jahresbeitrag Mitglied des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg, und keiner in der Senatsverwaltung weiß, welch unerfindliche Gründe diese Mitgliedschaft veranlasst haben. Die Kulturverwaltung verzichtet an ihrem Amstssitz an der Brunnenstraße zwar auf 13 % ihrer Fläche, dennoch steigen die Betriebskosten seltsamerweise derzeit recht kräftig an.
Wo und wovon leben die meisten Künstler in Deutschland? Laut der aktuellen Mitgliederstatistik des Berufsverbandes Bildender Künstler weist im Jahre 2005 der größte…