Ein Konvolut von rund 2.000 Kunstwerken verwaltet die Oberfinanzdirektion Berlin für die Bundesrepublik. Fast alle diese Werke waren seinerzeit für ein “Supermuseum” zusammengetragen worden, das Adolf Hitler in Linz/Donau einrichten wollte.
Einige wenige Bilder waren völlig legal nicht-jüdischen Besitzern abgekauft worden, die ihre Schätze freiwillig hergaben. Doch ansonsten sind alle Kunstwerke aus diesem Bestand “ihren legitimen Eigentümern nach 1933 NS-verfolgungsbedingt entzogen” worden. Diesen Vorwurf erhebt die “Association Of Holocaust Victims For Restitution Of Artwork And Masterpieces” (AHVRAM).
Im Auftrage von AHVRAM haben nun der New Yorker Anwalt Ed Fagan und sein Münsteraner Kollege Manfred Kahl eine Klageschrift erstellt, in der von der Bundesrepublik 18 Milliarden US-Dollar für die nicht zurückgegebene “Beutekunst” aus jüdischem Besitz gefordert wird. Anwalt Kahl erklärte, er habe zusammen mit seinem New Yorker Kollegen um einen Gesprächstermin im Bundesfinanzministerium gebeten: “Wir sind bereit, zu einer Einigung zu kommen und ich gehe davon aus, dass wir sehr bald ein Gespräch führen werden. Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, werden wir die Klage in New York einreichen.”
Die Anwälte werfen der Bundesrepublik vor, sie habe in der Vergangenheit nicht nach möglichen Erben der ursprünglichen Besitzer gesucht und statt dessen sogar Dokumente fälschen lassen, die manchen Werken eine legale Herkunft bescheinigen. Nach US-Recht wäre das eine Verschwörung. Anfang Juni 2004 entschied der US-Supreme Court bereits, dass die Republik Österreich in den USA verklagt werden könne, weil ein österreichisches Museum ein Schiele-Bild zeige, das aus einer von den Nazis enteigneten jüdischen Sammlung stammt.
In Deutschland wurden zwar nach 1945 mehr als eine Million…