KOALITION VERUNSICHERT KUNSTBETRIEB
Am 1. Januar 1999 trat das “Gesetz gegen die Scheinselbständigkeit” in Kraft. Damit macht die rot-grüne Koalition einen erheblichen Teil der bildenden Künstler zu unfreiwilligen Angestellten ihrer Galerien. Wer nämlich auf künftige Umsätze von seiner Galerie regelmäßig monatliche Abschlagszahlungen erhält, gilt nach dem neuen Gesetz nicht mehr als Freiberufler, sondern als Angestellter. In diesem Fall müsse die Galerie ca. 35-40 % der Abschlagssumme als Sozialabgaben abführen, heißt es in einer Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats. Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann protestiert: “Künstler sind keine Angestellten!” Bleibt es bei der jetzt gültigen Gesetzeslage, würde wohl kaum noch eine Galerie mit ihren Stammkünstlern vertragliche Bindungen über eine längere Zusammenarbeit eingehen wollen, sondern nur noch Kommissionsware anbieten. Die Auswirkungen des Gesetzes haben für Maler und Bildhauer auch sonst erhebliche Nachteile: “Die Künstler erhalten diese Sozialleistungen nicht, sondern verlieren sogar noch höchstscheinlich den Sozialversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse”, befürchtet Zimmermann. Da die KSK nämlich nur Freiberufler versichern darf, müßte sie die zukünftig als “Angestellten” eingestuften Künstler ausschließen. Der Deutsche Kulturrat will die Bundesregierung auffordern, das Gesetz zu reformieren und den Künstlern die gleichen Ausnahmen zuzubilligen, wie sie bereits für Handelsvertreter gelten. Auch für die Galerien steht viel auf dem Spiel: derzeit führen sie nämlich nur 3,6 % auf die Zahlungen an ihre Künstler als Abgaben an die KSK ab. Nach Mitteilung des Bundesverbandes Deutscher Galerien (BVDG) drohte ihnen zudem der völlige Wegfall der “Teilwertabschreibung” – Lagerbestände bilanzpflichtiger Galerien wären dann steuerlich voll erfaßt worden, eine Abschreibung von Wertminderungen nicht mehr möglich gewesen. Das hätte “weit mehr…