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Nachrichtenforum: Kulturpolitik · S. 12 - 13
Nachrichtenforum: Kulturpolitik , 2014

Bei der Generaldebatte im Deutschen Bundestag beschrieb Kulturstaatsministerin Monika Grütters die Künstlersozialkasse KSK als einen kulturpolitischen „Meilenstein, der nicht beschädigt werden“ dürfe. Ausdrücklich begrüßte Grütters den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Künstlersozialabgabe. Der Entwurf sieht vor, durch ein „effizientes Prüfverfahren“ künftig die „Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung“ zu minimieren und dadurch „mehr Abgabengerechtigkeit“ herzustellen. Ab 2015 sollen alle Unternehmen, die schon jetzt eine Künstlersozialabgabe abführen, alle vier Jahre geprüft werden. Eine Bagatellgrenze von 450 Euro im Jahr soll künftig abgabenfrei bleiben: bis zu diesem Betrag können Verlage, Theater, Galerien und andere Verwerter kultureller Leistungen an freiberufliche Künstler oder Publizisten Aufträge z.B. für Texte oder grafische Leistungen erteilen, ohne für die gezahlten Honorare oder Gagen eine Abgabe an die KSK abführen zu müssen. Über die Zusatzkosten für die Kontrollen der Verwerter herrscht allerdings keine Einigkeit: das Bundesarbeitsministerium geht von 12,3 Mill. Euro aus, bei erwarteten Mehreinnahmen von 32 Mill. Euro. Die Rentenversicherung hingegen befürchtet für zusätzliche Kontrollen einen Mehraufwand von 50 Mill. Euro. Bei der KSK sind heute rund 180.000 freiberufliche Künstler, Autoren, Musiker, Schauspieler und Designer versichert. Sie zahlen – ähnlich den angestellten Arbeitnehmern – die Hälfte der Beiträge ein. Die andere Hälfte – dem Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung vergleichbar – teilen sich der Bund und die Verwerter. Der Bund brachte 2013 einen Zuschuss von 171 Mill. Euro in die KSK ein – das sind 20 Prozent des Etats. Die anderen 30 Prozent erwirtschaftet die KSK durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter. Diese wurde 2014 auf 5,2 Prozent aller Honorarzahlungen angehoben, da…

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