Felix Stalder
Kritische Strategien zu Kunst und Urheberrecht
Seit bald 150 Jahren soll das moderne Urheberrecht (UHR) den Umgang mit „Werke[n] der Literatur, Wissenschaft und Kunst“ (§ 1, des aktuellen deutschen Urheberrechtsgesetz) regeln. Rund 100 Jahre zurück reichen die Anfänge der avantgardistischen Subversion bürgerlich-romantischer Konzeptionen von „KünstlerIn“ und „Werk“, die auch dem UHR zugrunde liegen. Durch die Einführung des Prinzips Zufall, die Verwendung bestehender kultureller Artefakte, die Betonung der Rolle des Unterbewussten, oder die direkte Intervention in soziale Prozesse wurde die Vorstellung des autonomen, aus sich selbst schöpfenden Subjekts von allen Seiten untergraben. Dessen ungeachtet propagierte der expandierende Kunstmarkt genau dieses KünstlerInnenbild. Vor diesem Hintergrund ist es fast erstaunlich, dass das Urheberrecht selbst erst sehr spät im Feld der Kunst direkt relevant wurde. Der erste große Gerichtsfall fand 1990-92 statt. Der Photograph Art Rogers verklagte den Künstler Jeff Koons, weil dieser nach Vorlage einer Postkarte von Rogers („Puppies“, 1986) eine Skulptur („A String of Puppies“, 1988) anfertigen ließ und in der Ausstellung „Ushering in Banality“ präsentiert hatte. Im Kern ging es um die Frage, ob es sich hierbei um eine legitime künstlerische Strategie (die sich auf das US-amerikanische Recht des fair use berufen könne) oder um eine unautorisierte Werkbearbeitung handle. Koons verlor den Prozess sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz und sah sich bald mit einer Fülle von Klagen konfrontiert, die konzeptuell vergleichbare Werke betrafen.
Dass der erste große Urheberrechtsstreit genau am Werk von Jeff Koons entbrannte, ist wohl weniger der Radikalität der Aneignung geschuldet (die ja bereits…