Pablo Picasso hat Vincent van Gogh als teuerster Künstler der Welt abgelöst. Bei Sotheby’s in New York brachte das Picasso-Werk “Junge mit Pfeife” (1905) einen Gesamterlös von 104 Mill. Dollar (=87,5 Mill. Euro). Damit ist bei einem Werk der Klassischen Moderne erstmals die 100-Mill.-Dollar-Grenze überschritten worden.
Die VG Bild-Kunst hat mit einer Klage vor dem Landgericht Frankfurt folgendes Urteil erzielt: Nach Paragraf 26, Abs. 3 und Abs. 5 UrhG kann sie von einem Kunsthändler oder Versteigerer Auskunft darüber verlangen, welche Originale von Werken des Urhebers jeweils innerhalb des letzten Kalenderjahres weiter veräussert wurden. Als “Kunsthändler” ist dabei jeder anzusehen, “der zu Erwerbszwecken mit Kunstwerken – auch nur nebenbei – handelt.” Der Beklagte tritt als “Kunstberater” auf und vermittelt gegenüber Sammlern und anderen Kunstinteressierten auch einen Kauf und Verkauf von Kunstwerken gegen Provision. Das Gericht stufte ihn als “Kunsthändler” ein. Das Urteil unter dem AZ 2/6 O 523/02 ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Deutsche Kunsthandelsverband e.V. führte eine Befragung unter seinen rund 200 Mitgliedern durch. Ergebnis: Das Ladengeschäft ist mit 34 % Umsatzanteil weiterhin dominierend, verliert jedoch Jahr für Jahr Anteile an andere Vermittlungswege. Inzwischen sind z.B. die Kunstmessen mit 31% Umsatzanteil zum “zweitwichtigsten Absatzkanal” avanciert. Das Internet kommt derzeit nur auf einen Anteil von 4 %. Von Bedeutung sind nach Meinung der Mitglieder auch in Zukunft der Katalogversand, die Durchführung von Ausstellungen sowie die “Vermittlung durch andere” (z.B. Auktionshäuser).
In der Frankfurter Braubachstraße sind die Bürgersteige neu gestaltet worden. Auf Anregung des Baudezernenten stellen nun ab Mitte Mai…