Affäre Ludwig
Erklärung des Deutschen Kulturrates:
Das Sprechergremium des Deutschen Kulturrates hat sich auf seiner Sitzung am 14.3.1983 mit Hintergründen und Konsequenzen der “Affäre Ludwig” (Verkauf der Handschriftensammlung der geplanten “Stiftung Ludwig” nach Amerika) befaßt und gibt dazu folgende Erklärung ab:
Bereits die jahrelangen Verhandlungen um die Gründung der “Stiftung Ludwig” waren von kaum erträglichen Pressionen und Profilierungsversuchen begleitet; dem Ansehen des privaten Mäzenatentums als wichtiger Ergänzung öffentlicher Förderungspolitik im Kulturstaat wurde schon damit ein erheblicher Schaden zugefügt.
Der jüngste Ausverkauf der Handschriftensammlung – der ältesten, wertvollsten und für die deutsche und mitteleuropäische Geschichte wichtigsten Teile des vorgesehenen Grundstocks der Stiftung Ludwig – macht nun die Mißhelligkeiten zur Affäre. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Sammlung in jahrelanger Arbeit durch im Auftrag der Stadt Köln tätige Wissenschaftler erschlossen wurde und erst so ihren heutigen Wert erzielen konnte.
Der Deutsche Kulturrat bedauert, daß die Sammlung nicht rechtzeitig in das bestehende Verzeichnis im Sinne des “Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung” eingetragen wurde oder werden konnte. Er fordert die zuständigen Stellen dazu auf, dies nun umgehend für die noch verbliebenen Kunstwerke zu tun, die ursprünglich für die “Stiftung Ludwig” vorgesehen waren.
Darüber hinaus ist zu fordern, dieses Gesetz endlich durch unbürokratische konsequente Anwendung so zur Wirksamkeit zu bringen, daß dem in anderen Kulturstaaten erreichten Schutz des Kulturgutes und den einschlägigen Empfehlungen der UNESCO entsprochen wird. Es geht z.B. nicht an, daß bisher Werke dieses Jahrhunderts im Gesamtverzeichnis geschützten Kulturguts, von Ausnahmen abgesehen, nicht auftauchen.
Außerdem zeigt die Affäre Ludwig, daß den Belangen des Mäzenatentums eher durch sachbezogene Reformen…