MÜNCHEN – Mit dem neuen Münchner Flughafen entsteht in der Moosgemeinde Hallbergmoos ein Gewerbegebiet. »Unendliche Perspektiven dieser Landschaft – das Entschwinden der Flugzeuge am Horizont, Wassergräben im Moos, Spiegelungen des Lichts in den Gewässern, Flugschatten, Positionslichter, Moos, Glas und Stahl – bieten ein Kraftfeld für die künstlerische Auseinandersetzung«. Die Kunstausstellung HALLBERGMOOS (15.4. bis 15.6.94) soll das thematisieren. Vorgeseheher Ausstellungsort für ca. zehn ausgewählte Arbeiten ist eine Freifläche von ca. 15000 qm im Gewerbegebiet. Die Jury besteht Künstlern, Vertretern der Gemeinde sowie einem Vertreter der sponsernden Unternehmer. Zugelassen sind alle künstlerischen Arbeiten, soweit sie sich für die Ausstellung im Freien für die Dauer von drei Monaten eignen. Statt eines Wettbewerbs mit Preisverleihung ist an die Auszahlung eines Künstlerhonorars an die für die Ausstellung ausgewählten Künstler gedacht. Zur Verfügung stehen 20000 DM. Die Höhe des Honorars hängt von der Zahl der teilnehmenden Künstler ab. Die Erstellung einer Dokumentation/Kataloges über die Ausstellung ist vorgesehen. Die Gemeinde prüft, ob Exponate der Kunstausstellung evtl. angekauft werden können oder als Anregung oder Vorlage für eine Ausführung in der Gemeinde dienen können. Eingesandt werden sollen bis zum 31.12.1993 Fotos oder Skizzen einer Arbeit mit Kurzbeschreibung, Materialangabe und Maßen, Angabe über Wert der Arbeit sowie eine Kurzvita. Rückporto ist beizulegen. Die ausgewählten Arbeiten müssen von den Künstlern selbst angeliefert und abgeholt werden. Für die ausgewählten Künstler findet in der ersten Februarhälfte eine Besichtigung des Ausstellungsgeländes mit Festlegung der Standorte für die Exponate statt. Während der Ausstellung sind die Arbeiten versichert. Für nicht abgeholte Arbeiten besteht grundsätzlich keine Haftung….
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· von Jürgen Raap
· S. 511 - 510
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