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Nachrichtenforum: Aktionen, Pläne & Projekte · von Jürgen Raap · S. 489 - 488
Nachrichtenforum: Aktionen, Pläne & Projekte , 1993

POTSDAM – Der Rechtsstreit zwischen dem Literaturwissenschaftler und Publizisten Richard von Soldenhoff und dem Kommandierenden General des Territorialkommandos Ost, Werner von Scheven, wurde mit einem Vergleich beigelegt, beide Parteien nahmen Strafantrag und Strafanzeige zurück. Auslöser des Rechtstreits war ein offizielles Schreiben des Generals, in dem er die von Soldenhoff organisierte, im brandenburgischen Rheinsberg gezeigte Tucholsky-Ausstellung als SED-Agitation gegen die Bundeswehr bezeichnete und ihre Entfernung forderte. Soldenhoff stimmte dem Vergleich nur aufgrund der Annahme zu, daß das Schreiben des Generals als »freie Meinungsäußerung« zu werten und daher vom Grundrecht her nicht anfechtbar sei. Die Bundesregierung stellte inzwischen jedoch klar, daß der Generalleutnant in diesem Brief »nicht seine private Meinung geäußert, sondern in seiner Funktion als oberster Soldat in den neuen Ländern« an die Öffentlichkeit getreten sei. Damit bleibt es bei dem anfangs festgestellten Tatbestand: von Scheven versuchte in seiner Funktion als oberster Soldat in den neuen Ländern Druck auszuüben. Ausstellungs-Organisator Soldenhoff sieht sich aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Vergleich anzufechten.

KÖLN – Als »groben Unfug und kein Ruhmesblatt für die Kölner Staatsanwaltschaft« empfand der Anwalt Dr. Louis Peters die Anklage gegen seinen Mandanten, den »Bananensprayer« Thomas Baumgärtel. Dieser wurde im November zu einer Geldstrafe von 1.200 DM verurteilt, weil er drei Bundesbahn-Unterführungen mit Graffities bestückt hatte. Daß diese Aktion 1991 in Köln-Ehrenfeld im Rahmen des offiziellen und sogar vom städtischen Kulturamt unterstützten Kunstfestivals »Tata West« stattfand, beeindruckte die Richterin Helge Astrid Justenhoven nicht: für den Tatbestand, »durch drei selbständige Handlungen rechtswidrig fremde Sachen beschädigt zu haben« (so die Anklageschrift),…

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